Anträge 2021

Antrag an den Jahresparteitag

Antragssteller*in: ASF Frankfurt

Weiterleitung: Bezirksparteitag SPD Hessen-Süd, Landesparteitag SPD Hessen, Bezirkskonferenz ASF Hessen-Süd

Betreff: Weltfrauentag als Feiertag in Hessen einführen

Seit inzwischen 100 Jahren wird weltweit am 8. März mit dem Weltfrauentag an den Kampf für die Rechte im politischen, privaten und wirtschaftlichen Leben erinnert. Dabei geht es um Themen wie Gewalt, politische und soziale Teilhabe oder um die Gleichstellung im Arbeitsleben. Jedoch ist es kaum möglich an diesem Tag hinreichend aktiv zu sein, um für die Rechte einzustehen, weil es bislang ein Arbeitstag ist. Nachdem das Bundesland Berlin 2019 den Weltfrauentag als gesetzlichen Feiertag eingeführt hat, setzt sich die hessische SPD dafür ein, auch in Hessen den 8. März als gesetzlichen Feiertag einzuführen. Damit wäre es endlich möglich – wie auch am 1. Mai – umfassendere Aktivitäten durchzuführen. Das ist heute wichtiger denn je.

Begründung:

Der Weltfrauentag entstand bereits vor über 100 Jahren als Initiative sozialistischer Organisationen im Kampf um die Gleichberechtigung der Frauen. Auch heute ist Gleichberechtigung nach wie vor ein Thema der Gesellschaft. Frauen werden aufgrund ihres Geschlechts diskriminiert. Dies drückt sich in ungleicher Bezahlung zu ihren männlichen Kollegen aus (durchschnittlich 16,3 % weniger*). Soziale Arbeit wird oftmals bei Frauen gesehen und nicht vergütet. In Zeiten der Coronapandemie wurde die Arbeit überwiegend von Frauen getragen: in Pflegeberufen, im Einzelhandel, dazu die überwiegend allein getragene Last der Kinderbetreuung und Hausarbeit. Durch Schwangerschaften und Kinderbetreuung werden sie im Berufsleben benachteiligt und haben weniger Chancen in Führungs- und Vorstandspositionen zu kommen. Das Beispiel von Jennifer Morgan als erste Frau an der Spitze eines DAX-geführten Konzerns (SAP) zeigt, dass Frauen ungleich im Berufsleben behandelt werden und gesellschaftsbedingt nicht zugetraut wird, dass sie sich in gehobenen Führungspositionen behaupten können. Wer sagt, dass der männliche Kollege die Arbeit besser macht? Die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen wird noch eklatant sichtbarer, wenn man ihre Vergütung im Profifußball vergleicht!

Um diesen Missstand sichtbar zu machen, fordern wir die Einführung des Weltfrauenfeiertags in Hessen. Bisher wir die Leistung der Frauen nur in Berlin mit einem Weltfrauenfeiertag gewürdigt. Geben wir den Frauen eine Stimme für Ihre Rechte!

*Quelle: https://www.europeandatajournalism.eu/ger/Nachrichten/Daten-Nachrichten/Frauen-arbeiten-mehr-und-haben-weniger-Freizeit

Antrag an den Jahresparteitag

Antragsteller: ASF, ASJ, AG 60+, AG Migration und Vielfalt

Empfänger: Unterbezirksvorstand

Betreff: Endlich ein Budget für die Arbeitsgemeinschaften!

  1. Den aktiveren Arbeitsgemeinschaften im Unterbezirk Frankfurt (ASF, AG 60+, AfA, AG Migration und Vielfalt) wird für jedes Kalenderquartal ein Budget zur Verfügung gestellt, über das die jeweilige Arbeitsgemeinschaft im jeweiligen Kalenderquartal im Rahmen der Parteiarbeit frei verfügen kann und das bei Nichtabruf mit Ablauf des jeweiligen Kalenderquartals verfällt.

  1. Allen anderen Arbeitsgemeinschaften der SPD Frankfurt mit Ausnahme der Jusos, die bereits über ein eigenes Budget verfügen, wird für jedes Kalenderquartal ein gemeinsames Budget zur Verfügung gestellt, das mit Ablauf des jeweiligen Kalenderquartals verfällt und das jede dieser Arbeitsgemeinschaften im Rahmen der Parteiarbeit ganz oder teilweise frei abrufen kann, so lange es nicht bereits anderweitig abgerufen wurde.

  1. Das Budget nach (1) wird pro Arbeitsgemeinschaft auf 150 Euro pro Kalenderquartal (50 Euro pro Monat) festgelegt.

  1. Das Budget nach (2) wird auf insgesamt 150 Euro pro Kalenderquartal (50 Euro pro Monat) festgelegt.

  1. Für größere Projekte und Veranstaltungen, die mit dem unter (1) bis (4) geschaffenen Budget jeweils nicht zu verwirklichen sind, wird das bisherige Antragsverfahren beibehalten. Dasselbe gilt, sobald das mit Punkt 2 und 4 für die weiteren Arbeitsgemeinschaften geschaffene Gesamt-Budget erschöpft ist.

Begründung:

Die Arbeitsgemeinschaften sind ein wichtiger Bestandteil des Unterbezirks Frankfurt und leisten im Rahmen der von ihnen gewählten Themenschwerpunkte einen wichtigen Beitrag zur inhaltlichen politischen Arbeit der SPD Frankfurt. Im Rahmen ihrer politischen Arbeit entstehen bei den Arbeitsgemeinschaften Kosten, deren Übernahme bislang beim Unterbezirk beantragt werden kann. Die Übernahme der Kosten ist an Formalitäten gebunden, so muss die Übernahme von Kosten regelmäßig VOR Entstehung der Kosten beantragt werden. Mit diesem Antrag wird daher nicht gefordert, anstelle von Null Euro nun insgesamt 3.000 Euro pro Jahr für die Arbeitsgemeinschaften im Unterbezirk zur Verfügung zu stellen, denn auch jetzt schon können die Arbeitsgemeinschaften Gelder des Unterbezirks beantragen. Vielmehr bezweckt dieser Antrag einzig und allein, das Verfahren, mit dem Gelder des Unterbezirks an die Arbeitsgemeinschaften zur Verfügung gestellt werden, zu ändern.

Der Grund hierfür ist, dass die formalen Anforderungen an die Antragstellung die politische Arbeit der Arbeitsgemeinschaften erschweren. Zum Beispiel ist es nicht möglich, kurzfristig Sprühkreide zu kaufen, um eine Wahlkampfaktion durchzuführen, wenn die Übernahme der Kosten nicht vorab beantragt und vom UB genehmigt wurde. Auch ist es in 2020 bzw. 2021 mehrfach vorgekommen, dass einzelne Genoss*innen Gelder für die politische Arbeit der Arbeitsgemeinschaften vorgestreckt haben (z.B. Druck von Flyern im Kommunalwahlkampf) und ihnen die verauslagten Gelder vom Unterbezirk bis zum Zeitpunkt der Stellung dieses Antrags nicht erstattet wurden. Dieser Missstand wirkt sich als Spende der vorfinanzierenden Genoss*innen an die SPD aus, für die diese noch nicht einmal eine Spendenquittung erhalten können.

Um sicherzustellen, dass politische Aktionen der Arbeitsgemeinschaften nicht an Formalitäten scheitern und auch um sicherzustellen, dass Genoss*innen, die Gelder für die politische Arbeit der Arbeitsgemeinschaften vorstrecken, diese auch erstattet werden, beantragen wir ein festes jährliches Budget für die Arbeitsgemeinschaften im Unterbezirk einzurichten. Hierdurch soll auch sichergestellt werden, dass schnell auf aktuelle politische Entwicklungen reagiert werden kann (z.B. Sprühkreideaktion in Reaktion auf den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention).

ASF, AG 60+, AfA und AG Migration und Vielfalt organisieren in der Regel mehr Veranstaltungen und Aktionen als die anderen Arbeitsgemeinschaften im Unterbezirk Frankfurt. Sie haben auch die meisten Mitglieder und aufgrund ihrer vielen Mitglieder auch einen größeren aktiven Anteil an der politischen Arbeit. Bei Veranschlagung von 50 Euro pro Monat ergibt sich ein Jahresbudget von 600 Euro pro Arbeitsgemeinschaft. 50 Euro pro Monat sind angemessen, um Kleinigkeiten wie Banner für Demonstrationen, Flyer, Veranstaltungsunterlagen, Fähnchen, Sprühkreide, Blumen/Präsente für Redner etc. finanzieren zu können. Die größeren Arbeitsgemeinschaften können bei einem solchen Budget kurzfristig kleinere politische Aktionen organisieren, ohne aufgrund der formalen Anforderungen des bisherigen Erstattungsverfahrens mit den Kosten alleine gelassen zu werden. Die weiteren Arbeitsgemeinschaften im Unterbezirk Frankfurt sind wesentlich kleiner als diese vier Arbeitsgemeinschaften und in der Regel auch etwas weniger aktiv als diese. Sie organisieren weniger Veranstaltungen und Aktionen, so dass es gerechtfertigt erscheint, diesen auch in geringerem Ausmaß Gelder zur Verfügung zu stellen. Nichtsdestotrotz sollen auch diese von den Erleichterungen beim Abruf von Mitteln des Unterbezirks profitieren, so dass wir vorschlagen, für diese ein gemeinsames Budget in Höhe von 50 Euro pro Monat (150 Euro pro Quartal) einzurichten. Für den Fall, dass dieses Budget für diese Arbeitsgemeinschaften gemeinsam nicht ausreicht, soll das bisherige Antragsverfahren als Ausweichlösung beibehalten werden (siehe Antragspunkt 5).

Die Jusos verfügen bereits über ein eigenes Jahresbudget, so dass für sie die Beantragung eines weiteren Budgets nicht notwendig erscheint.

Um die buchhalterische Abbildung der Budgets im Unterbezirk möglichst einfach zu halten und nicht übermäßig viele Gelder des Unterbezirks zu binden, soll das Budget zum Quartalsende jeweils verfallen, so weit es nicht genutzt wurde. Da der Unterbezirk für das Budget Gelder zurücklegen muss, soll auch verhindert werden, dass Arbeitsgemeinschaften, die in einem Quartal keine Gelder beansprucht haben, über mehrere Jahre hinweg hohe Rückstellung beim Unterbezirk auslösen und so Gelder des Unterbezirks binden können.

Bei größeren Veranstaltungen (z.B. Podiumsdiskussion mit mehreren Teilnehmer*innen auf dem Podium und Moderator*in) ist das in Unterantrag 3. bewusst niedrig angesetzte Budget nicht ausreichend. Raummiete, Bewerbung der Veranstaltung sowie Reisekosten und Gastgeschenke, eventuell auch Übernachtungskosten für die Podiumsteilnehmer*innen können hiervon möglicherweise nicht getragen werden. Um sicherzustellen, dass größere Veranstaltungen oder Projekte von den Arbeitsgemeinschaften weiterhin organisiert werden können, soll das bisherige Antragsverfahren NUR FÜR DIESE beibehalten werden. Hier dürfte die Einhaltung der Formalitäten des bisherigen Verfahrens unproblematisch möglich sein, da größere Veranstaltungen und Projekte in der Regel mit genügend Vorlauf geplant werden.

Da für die weiteren Arbeitsgemeinschaften ein gemeinsames Budget geschaffen wird, kann es sein, dass eine Arbeitsgemeinschaft in einem Quartal bereits sämtliche Gelder abgerufen hat, wenn eine andere Arbeitsgemeinschaft Gelder abrufen möchte. Um sicherzustellen, dass eine politische Arbeit der anderen Arbeitsgemeinschaften im betroffenen Quartal weiterhin möglich ist, soll auch für diesen Fall das bisherige Antragsverfahren beibehalten werden.

Antrag an den Jahresparteitag

Für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die Frauen fördert Frauen in der Pandemie Geschlechtergerechte Krisen- und Zukunftspolitik am Frankfurter Arbeitsmarkt

Der Parteitag der SPD Frankfurt stellt fest: Von der Corona Pandemie und dess Virusgeschehen ist die gesamte Gesellschaft betroffen. Die Lasten der Pandemie sind jedoch ungleich verteilt. Studien belegen, dass die Hauptbürde der Mehraufwände Lohneinbußen und Prekarisierung Frauen tragen. Dies gilt für die Erwerbsarbeit als auch für die unbezahlte Care Arbeit. Frauen partizipieren an den Konjunkturprogrammen deutlich weniger als Männer. Pandemiebedingt ist es zu Jobverlusten gekommen. Auch hier trifft es Frauen und Männer unterschiedlich hart. Das hängt damit zusammen, dass z. B. Gastronomie, Kultur und Touristik, häufig von Frauen ausgeübt werden.

Die Quote der Kurzarbeitenden im Gastgewerbe war im Vergleich zu anderen Branchen mit Abstand am höchsten. MinijobberInnen sind zu 60 % Frauen. Aufgrund dieser abgabenfreien Beschäftigung fallen Frauen direkt in Hart IV und damit in Armut. Alleinerziehende sind mit der erschwerten Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Selbstfürsorge am meisten auf sich gestellt. In Lockdown-Phasen übernahmen Frauen im Durchschnitt den größeren Anteil an privater Haushalts-, Betreuungs- und Pflegearbeit, teils unter Reduzierung der Erwerbsarbeit, auch wenn Männer im Vergleich zu vorpandemischen Zeiten im Schnitt mehr unbezahlte Sorgearbeit übernahmen.

Der Parteitag der SPD Frankfurt möge beschließen:

Der Parteitag der SPD Frankfurt möge beschließen: - Es soll ein Aktionsplan zur Überwindung von geschlechtsspezifischen Krieseneffekte am Frankfurter Arbeitsmarkt erstellt werden. - Es ist ein frauenspezifisches Wiedereigliederungsprogramm nach der Pandemie aufzulegen. Arbeitstitel: „Gleichstellungsorieniert lassen wir Corona hinter uns!“ - Hierfür soll ein Investitionsprogramm aufgelegt werden. - Die Fortbildungen werden von DozentInnen durchgeführt, die über Gleichstellungskompetenzen verfügen. - Das Programm basiert auf Freiwilligkeit der Frauen. - Vorrangiges Ziel ist es ,Berufliche Ausbildung zu fördern, die zu einem Berufsabschluss führt, der auch in der Zukunft bei fortschreitender Digitalisierung noch Vermittlungsrelevant ist. - Betriebe wie städtischen Bühnen, Verkehrsbetrieben, Ämter und Behörden durchgeführt werden. - -Zeitliche und örtliche Organisation müssen frauenfreundlich organisiert werden. - -Für Frauen mit Migrationsgeschichte sind spezifische Maßnahmen zu konzipieren.- -Insbesondere Weiterbildungsprogramme zum Thema „Digitalisierung“ sind anzubieten. Sinnfreie Trainigsmaßnahmen sind sofort einzustellen und freiwerende Mittel für fortschrittliche Programme zu investieren. 

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