Pro und Kontra Präimplantationsdiagnostik (PID)

Veröffentlicht am 27.04.2011 in Allgemein

Die umstrittene PID soll gesetzlich geregelt werden. Der Bundestag beriet am Donnerstag in erster Lesung drei Gesetzentwürfe, deren Ziel es ist, einen einheitlichen Umgang mit Gentests an künstlich erzeugten Embryonen festzuschreiben.
von Elke Ferner - 15.04.2011

Die Positionen zur Anwendung der Präimplantationsdiagnostik reichen von absoluter Freigabe bis zum Verbot. Auch wenn man – wie ich – für ein sehr weitgehendes Selbstbestimmungsrecht der Frauen eintritt, kann man dennoch für ein Verbot der PID sein.

Mit der Zulassung der PID werden die von den BefürworterInnen anvisierten Ziele nicht erreicht: Nicht alle Frauen werden in Deutschland Zugang dazu haben. Unverheiratete Frauen haben derzeit zumindest als GKV-Versicherte keinen Zugang zur In Vitro Befruchtung. Nicht alle Behinderungen können ausgeschlossen werden. Nicht alle sog. Spätabbrüche können vermieden werden. PID-Tourismus wird nicht ausgeschlossen werden können und es gibt auch keine selbstbestimmte Entscheidung der Frau. Denn: die Übertragung der Entscheidung an eine Kommission, ob und unter welchen Bedingungen eine PID in Frage kommt oder nicht, hat mit einer selbstbestimmten Entscheidung der Frau nichts tun.

Das Recht auf ein perfektes Kind
Es geht aber um grundsätzlichere Fragen – und das ist für mich ausschlaggebend bei meinem Entschluss, mich für ein Verbot der PID auszusprechen: Es geht bei der PID nicht in erster Linie um eine diagnostische Methode. Es geht um viel grundsätzlichere Fragen: Gibt es ein Recht auf ein eigenes Kind? Gibt es ein Recht auf ein perfektes Kind? Gibt es das Recht anhand von genetischen Veranlagungen zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben zu unterscheiden? Wie schwer muss die mögliche Behinderung sein, um die PID anzuwenden zu dürfen? Wenn ja, wer setzt die Kriterien und wer entscheidet?

Machen wir mit der Zulassung der PID nicht eine Tür auf, die wir am Ende nicht mehr schließen können, weil sich die Bewertung der Kriterien für die PID im Laufe der Jahre verändern wird oder die Wissenschaft sich durch genetische Manipulationen am Embryo in der Lage sieht, perfekte Menschen - womöglich nach Wunsch - zu produzieren? Es geht auch um die Entscheidung, ob alles, was medizinisch möglich ist, auch gemacht werden soll oder nicht.

Wer entscheidet?
Die embryopathische Indikation im Schwangerschaftsabbruch ist in den 90er Jahren aus gutem Grund abgeschafft worden. Eine potentielle Behinderung ist eben kein Grund für einen Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche. Es geht in erster Linie darum, ob eine psychische und physische Beeinträchtigung der Schwangeren auf keine andere Art und Weise abgewendet werden kann.

Erst dann ist ein Schwangerschaftsabbruch nach der zwölften Woche möglich.

Und das ist auch der Unterschied zur PID: Beim Schwangerschaftsabbruch geht es um die individuelle Situation der Frau – bei der PID geht es um die Eigenschaften des Kindes. Aus meiner Sicht darf eine potentielle Behinderung kein Grund sein, eine PID durchzuführen und damit eine Selektion zwischen lebenswertem und nichtlebenswertem Leben durchzuführen.

Die Zulassung der PID wird einen Wertewandel in unserer Gesellschaft herbeiführen: Menschen mit Behinderungen, ob von Geburt an oder nach einem Unfall, würden noch mehr ausgegrenzt werden als dies bisher der Fall ist. Ich möchte nicht, dass Eltern, die sich für ein Kind mit Behinderung entscheiden, sich rechtfertigen müssen, „mit PID hätte das nicht sein müssen“. Ich möchte, dass Eltern mit behinderten Kindern und Menschen mit Behinderungen, die notwendige Unterstützung der Gesellschaft erhalten und als gleichwertige Mitglieder der Gesellschaft eine umfassende Teilhabe ausüben können.

Es gibt Grenzen, die wir nicht überschreiten dürfen. Deshalb plädiere ich für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik.

 

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