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ICS-Format Freitag, 26.04.2024, 15:30 Uhr - 17:00 Uhr.
Ort: Römerberg Frankfurt
50 Jahre kurzfristiger Bundestagsbeschluss zur Straffreiheit zum § 218
Dieser muss jetzt endgültig aus dem Strafgesetzbuch verschwinden.
Am 26.04.1974 stimmte der Deutsche Bundestag dem Gesetz über die Reform des §218 zu. Eine Abtreibung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten wurde nach ärztlicher Beratung straffrei.
Leider wurde das Gesetz am 25.2.1975 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. 1976 verabschiedete der Bundestag eine Reform des §218, die erneut den Schwangerschaftsabbruch verbot und eine Strafandrohung gegen die Mutter und die behandelnden Ärzt*innen enthielt.
Die Frauen in der SPD kämpfen seit Jahrzehnten für die Streichung des §218 und sind ein Teil eines bundesweiten Bündnisses zur Umsetzung der Ziele.
Wir begrüßen die Empfehlungen der Expertinnen-Kommission der Ampelregierung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, die vorschlagen in der Frühphase des Schwangerschaftsabbruchs den Abbruch grundsätzlich zu erlauben. Damit würden Abtreibungen bis zur 12. Woche aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, zu handeln und die sexuellen und reproduktiven Rechte umgehend umzusetzen: Denn diese sind Menschenrechte!
Bei unserer Mahnwache „präsentieren" wir unsere Forderungen auf roten Drahtbügeln an einer Wäscheleine.
Mit Drahtbügeln haben häufig Frauen versucht, ihre ungewollte Schwangerschaft abzubrechen - viele sind dabei gestorben. Dies darf nie wieder passieren.
Wir fordern:
V.i.S.d.P. SPD-Frauen Frankfurt, Fischerfeldstraße 7-11 60311 Frankfurt